I. Geltungsbereich
1.a. Diese Bedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und uns geschlossenen gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über die Lieferung von Waren nebst vereinbarter Dienstleistungen.
1.b. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Für den Fall, dass in den Bedingungen des Kunden Regelungen enthalten sind, die in unseren Bedingungen nicht enthalten sind widersprechen wir schon jetzt ausdrücklich derartigen Regelungen. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte mit dem Kunden.
1.c. Spätestens mit Annahme des Angebotes, Bestätigung dieser Bedingungen über ein Onlineformular oder Email, Fax oder Bestätigung eines Angebotes dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, Gegenzeichnung des Vertrages, der Entgegennahme der Ware oder Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
II. Zustandekommen des Kaufvertrages, Rechte an Angebotsunterlagen und Korrektur von Angebotsunterlagen
2.a. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gültig solange unser Vorrat reicht, Zwischenverkäufe sind vorbehalten. Für Irrtümer in Prospekten, Informationsblättern sowie in Preislisten behalten wir uns das Recht vor, vor Abschluss des Vertrages eine Richtigstellung vorzunehmen. Bei offensichtlichen Schreibfehlern sind wir berechtigt jederzeit eine Korrektur vorzunehmen. Alle im Katalog, Prospekt enthaltenen Bilder und Darstellungen dienen lediglich zur Übersicht. Abweichungen in Form, Farbe und Beschaffenheit der verkauften Ware sind daher möglich.
2.b. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Gegenstände und Waren erwerben zu wollen. Ein Kaufvertrag mit FALITEN INTERNATIONAL kommt erst dann zu Stande, wenn FALITEN INTERNATIONAL die Bestellung bestätigt hat oder das jeweils bestellte Produkt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse versandt hat.
2.d.Für die Richtigkeit der angegebenen und an FALITEN INTERNATIONAL übermittelten Kundendaten ist der Kunde verantwortlich. Bei der Bestellung erklärt sich der Kunde bereit, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Rechnungs- und Lieferadresse zu machen. Falls für FALITEN INTERNATIONAL eine Veranlassung besteht, dass die Kundenangaben unwahr, ungenau oder unvollständig sein können, ist FALITEN INTERNATIONAL berechtigt, ohne Nennung von Gründen von der Annahme der Bestellung abzusehen.
III. Vertragsgegenstand
3.a. Entscheidend im Hinblick auf den Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Beschaffenheit. Im Hinblick auf die vereinbarte Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes verweisen wir auf unsere technischen Bedingungen sowie auf die Produktbeschreibung in unseren aktuellen Produktblättern und Katalogen.
3.b. Alle Auftragsänderungen nach Vertragsabschluss können im Übrigen nur berücksichtigt werden, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und eine ausreichende Verlängerung der Lieferzeit ausdrücklich seitens des Kunden zugebilligt ist.
IV. Eigentumsvorbehalt
4.a. Wir behalten uns das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Vertragsgegenstände (Vorbehaltsware) bleiben also unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche.
4.b. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
4.c. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegenüber FALITEN INTERNATIONAL erwachsen sind. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
4.e. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
4.f. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich hiervon zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
4.g. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der gesamten Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
V. Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen
5.a. Sofern sich aus Vereinbarungen oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ‘ab Lager’, ausschließlich Verpackung, Fracht und Porto; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
5.b. Der angebotene Kaufpreis ist bindend, im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
5.c. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
5.d. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig. Der Kunde kommt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet, ohne dass es einer Zahlungserinnerung bedarf. Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von 15,00 EUR berechnet.
5.e. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns gegenüber dem Kunden vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5.f. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als 1 Monat, ohne dass wir eine Lieferverzögerung zu vertreten haben, ist FALITEN INTERNATIONAL berechtigt dem Vertragspartner ein neues Kaufpreisangebot unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöhen.
5.g. Sämtliche offenstehenden Forderungen werden fällig, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. Der Kunde verzichtet insoweit auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung.
5.h. Für die Rechtzeitigkeit der Kaufpreiszahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang der Zahlung bei uns an.
VI. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung und Verpackungskosten
6.a. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
6.b. Kommen wir in Verzug, so kann der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienliche Betrieb genommen werden konnte. Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die oben genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen.
6.c. Wird uns die Lieferung des Vertragsgegenstandes unmöglich, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.
6.d. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen hiervon sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
6.e. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist von uns zu vertreten. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit informieren.
6.f. Wir sind berechtigt, für den Kunden zumutbare Teillieferungen vorzunehmen.
VII. Gefahrenübergang
7.a. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand das Lager verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben.
7.c. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
VIII. Annahmeverweigerung/Lagergeld
8.a. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware, so können wir ihm eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der ihm gesetzten Fristen nicht angenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
8.b. Erklärt uns der Kunde vor Auslieferung des Vertragsgegenstandes, den Vertrag nicht erfüllen oder den Vertragsgegenstand nicht annehmen zu wollen, so sind wir berechtigt, anstelle der Erfüllung des Vertrages Schadensersatz zu verlangen.
8.c. Verzögert sich die Übergabe der Ware aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand auf Gefahr des Kunden einlagern zu lassen und Ersatz der entstandenen Kosten zu verlangen. Wir sind berechtigt, eine Versicherung gegen Lagerrisiken zu Lasten des Kunden abzuschließen.
IX. Gewährleistung/Garantieausschluss
9.a. Die Ansprüche des Kunden bei Mängeln Vorschriften, soweit das Produkt nicht verändert wurde. Jedwede Veränderung des Produkts schließt Gewährleistungsansprüche gegenüber der FALITEN INTERNATIONAL aus.
9.b. Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, so gelten die §§ 377 ff. HGB
9.c. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns die nach billigem Ermessen zu bestimmende erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert der Kunde diese, so sind wir von der Mängelbeseitigung befreit. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Handelsübliche Abweichung in Qualität, Gewicht, Mengeneinheit, Farbe, Stärke und Ausmaß der Ware berechtigen nicht zu deren Beanstandung.
9.d. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
9.e. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
X. Sonderbedingungen für Wasch- & Reinigungsmittel
10.a.Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen entbinden den Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen. Bei Verkauf nach Muster gewährleisten diese lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit. Zusicherungen irgendwelcher Verwendungseignungen werden hierdurch nicht übernommen.
Jegliche Weiterverarbeitung der gelieferten Produkte in Form von Vermischen mit anderen Stoffen jeglicher Art lässt die Produkthaftung der Faliten International erlöschen.
10.b. Für den Fall des unsachgemäßen Gebrauchs oder Einsatzes der Ware schließt die FALITEN INTERNATIONAL die Haftung aus. Die Käufer erhalten auf Anfrage sämtliche Informationen über die vertriebene Ware, insbesondere hinsichtlich des Einsatzgebietes und zu beachtende Gefahrenbereiche.
XI. Haftungsbeschränkungen
11.a. Schadensersatzansprüche bestehen gegen uns nur, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern sowie unseren Mitarbeitern vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann.
11.b. Mit jeglicher Weiterverarbeitung der gelieferten Produkte in Form von Vermischen mit anderen Stoffen gleich welcher Art erlischt die Produkthaftung der Faliten International.
11.c. Für den Fall des unsachgemäßen Gebrauchs oder Einsatzes der Ware schließt die FALITEN INTERNATIONAL die Haftung aus. Die Käufer erhalten auf Anfrage sämtliche Informationen über die vertriebene Ware, insbesondere hinsichtlich des Einsatzgebietes und zu beachtende Gefahrenbereiche.
XII. Aufrechnung und Zurückbehaltungrecht
12.a. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur insoweit aufrechnen, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind.
12.b. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
XIII. Abtretung von Forderungen
13.a. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt seine gegen uns gerichteten Forderungen abzutreten.
13.b. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt.
XIV. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort/Schlussbestimmungen
14.a. Es gilt Schweizer Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
14.b. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat.
14.c. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
14.d. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
[note title=“Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Liefer- und Zahlungsbedingungen“]FALITEN INTERNATIONAL GmbH, Fassung vom 30.09.2013 [/note]